Dienstag, 4. Juli 2017

Bankgeheimnis komplett gestrichen

Ohne größere Medienaufmerksamkeit hat der Bundesrat diesen Monat mit dem von ihm genehmigten Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG) das fast 400 Jahre währende Bankgeheimnis abgeschafft. Artikel 1 Nummer 2 des StUmgBG streicht nämlich vollständig den bisherigen § 30a der Abgabenordnung ("Schutz von Bankkunden"), dessen Absatz 1 die Finanzbehörden bislang mahnte, " bei der Ermittlung des Sachverhalts […] auf das Vertrauensverhältnis zwischen den Kreditinstituten und deren Kunden besonders Rücksicht zu nehmen."
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