Freitag, 30. Juni 2017

Bundestag beschließt Zensur-Gesetz

Während alle wie hypnotisiert auf die Ehe für Alle starren, wandert das Maassche Zensur-Gesetz unter dem Radar in die Gesetzgebung. Die "Tagesschau" berichtet völlig unkritisch:
Internetplattformen wie Facebook und Twitter müssen künftig konsequenter gegen Hasskommentare und Falschnachrichten vorgehen. Nach monatelanger Debatte verabschiedete der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD ein Gesetz, das die Betreiber von sozialen Netzwerken verpflichtet, offensichtlich strafbare Inhalte innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde zu löschen oder zu sperren. Sonstige rechtswidrige Inhalte müssen "in der Regel" innerhalb von sieben Tagen gelöscht oder gesperrt werden.

Sonntag, 25. Juni 2017

Staatstrojaner und Schöne Neue Zeugenwelt

Heimlich still und leise schmuggeln unsere Volkszertreter eine gravierende Beschädigung der Demokratie in die Gesetzgebung.

Zum einen der Staatstrojane, die Sueddeutsche kommentiert:
Heimlich, still und leise wurden Regeln über das staatliche Hacking, über die Einführung von Staatstrojanern und die Einführung der Online-Durchsuchung an ein schon laufendes harmlos klingendes Gesetzgebungsverfahren angehängt. Es handelt sich um ein Art von Schmuggelei: Ein äußerst weitreichendes Gesetz, das den Staat zum Hacker macht, wird klandestin und undercover in den Gesetzgebungsgang hineingemogelt. Eine solche Form des legislativen Quasi-Betrugs zum Zwecke der Umgehung von kritischer Diskussion muss auch all denen missfallen, die die Online-Durchsuchung für grundsätzlich notwendig oder gar für dringend geboten halten. Ein problematisches Gesetz wird gewiss nicht dadurch besser, dass man es mit Tricks beschließt.
Zum anderen sind jetzt Zeugen verpflichtet auf Vorladungen hin zu erscheinen und Auskunft zu geben. Damit ist das gute alte "Recht zu Schweigen" passé, lawblog:
Bisher war das völlig anders. Mit der Polizei musste niemand reden, auch wenn das landläufig vielleicht gar nicht so bekannt ist. Es gab keinerlei Verpflichtung, sich auf Gespräche mit Polizeibeamten einzulassen. Das galt völlig unabhängig davon, ob dem Zeugen darüber hinaus noch besondere Zeugnisverweigerungsrechte (zum Beispiel Verwandtschaft mit dem Beschuldigten) oder Aukunftsverweigerungsrechte (Gefahr der Selbstbelastung) zustehen. Wer nicht mit der Polizei reden wollte, musste dies nicht. Die Polizei hatte keinerlei Zwangsmittel, um nicht aussagebereite Zeugen zu Angaben zu zwingen. 

Samstag, 10. Juni 2017

Frankreich: Vom Ausnahmezustand zur Diktatur

Am 15. Juli läuft der die Verlängerung des Ausnahmezustands aus. Macron hatte bereits angekündigt, dass er das Parlament um eine nächste Verlängerung bitten wolle, weil man erst gesetzliche Grundlagen dafür schaffen wolle, dass Frankreich auf einen Stopp des Ausnahmezustands gut vorbereitet sei.
Ein Leak des neuen Gesetzesprojekts an Le Monde führt nun der Öffentlichkeit vor Augen, welche Maßnahmen die neue Regierung plant, um die Fallhöhe nach Aufhebung des Ausnahmezustands möglichst klein zu halten.
Die Absicht der Regierung besteht kurz gesagt darin, den Ausnahmezustand künftig im gemeinen Recht (droit commun) und nicht mehr in der Verfassung zu regeln und zweitens dem Prinzip zu folgen, die Justiz auf Abstand zu halten. Der Innenminister und die Präfekten können eine ganze Serie von Maßnahmen entscheiden, ohne sich mit einem Richter darüber auseinandersetzen zu müssen, ob Bürgerrechte gewahrt bleiben.
Hier findet man den ganzen Artikel.